FAQ - Häufige Fragen
Einlassregelungen
Verbotene Gegenstände:
- Gläser und Dosen
- PET-Flaschen größer als 0,5L
- Regenschirme (auch Knirpse)
- Stühle, Klappstühle und sonstige sperrige Gegenstände
- gefährliche und verbotene Gegenstände
- Spraydosen
- professionelle Spiegelreflexkameras und sonstige Kameras mit austauschbaren Linsen
- Selfie-Sticks für Handy-Kameras
- Video- und Tonaufzeichnungsgeräte
Mit diesen Gegenständen wird der Zutritt nicht gewährt.
Garderobe und Taschen: An den Open-Air-Spielorten (Schlosspark Binningen, Domplatz Arlesheim, Marktplatz Lörrach, Wenkenpark Riehen, Werkraum Schöpflin Lörrach und Rosenfelspark Lörrach) sind nur Rucksäcke und Taschen bis zu einer max. Größe von A4 zugelassen. Bitte beachten Sie, dass es keine Möglichkeit zur Taschenabgabe gibt. Bei den Konzerten im Burghof Lörrach gilt eine Garderobenpflicht. Hierfür steht Ihnen im UG eine kostenfreie Abgabemöglichkeit zur Verfügung.
Ich bin Rollstuhlfahrer*in. Was muss ich wissen?
Wir möchten allen unseren Besucher*innen (Merkzeichen B) einen uneingeschränkten Konzertgenuss bieten. Das Kartenhaus berät Sie gerne! Tel.: +49 (0)7621-94089-11/-12 oder per E-Mail an ticket@burghof.com .
Tickets: Die Rollstuhlfahrer*innen bezahlen den regulären Preis, die Begleitperson erhält eine Freikarte. Tickets sind ausschließlich im Kartenhaus im Burghof erhältlich.
Wichtig: Die gesetzlichen Vorschriften und das geltende Baurecht legen fest, dass Besucher*innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ausschließlich auf den eigens hierfür gebauten Rollstuhlplätzen platziert werden dürfen.
Ein Besuch unserer Veranstaltungen mit einer normalen Eintrittskarte ist somit aus feuerpolizeilicher Anordnung strikt untersagt, da im Falle einer Panik, Feuer oder behördlichen Maßnahmen, die Entfluchtung für Rollstuhlfahrer nicht möglich ist.
Plätze: Im Burghof gibt es spezielle Rollstuhlplätze mit ebenem Zugang sowie Platz daneben für eine Begleitperson. Bei den Konzerten auf dem Lörracher Marktplatz steht für Rollstuhlfahrer*innen ein Podest zur Verfügung. Da die Kapazität begrenzt ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Kartenhaus: Tel. +49 (0)7621-94089-11/-12 bzw. E-Mail an ticket@burghof.com.
Rollstuhlgerechte Toiletten sind im Burghof Lörrach vorhanden.
Ab welchem Alter darf ein Konzert besucht werden?
Wir raten davon ab, Kinder unter 8 Jahren auf das Festival mitzunehmen, da ein Musik-Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt. Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts - unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Konzert. Weiterhin gelten die gesetzlichen Beschränkungen für Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke.
Wir empfehlen bei Kindern dringend den Gebrauch von Gehörschutz.
Wann und wo ist Einlass und wann öffnet die Abendkasse?
Die Hausöffnung sowie die Abendkasse beginnen i. d. R. eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Für die Marktplatzkonzerte öffnet die Abendkasse im Burghof Lörrach ab 18 Uhr am Abend.
An den Außenspielorten sind Ein- und Ausgänge ausgeschildert. Bitte halten Sie für einen zügigen und reibungslosen Einlass Ihre Tickets bereit.
Gibt es eine Garderobe?
Bei den Konzerten im Burghof Lörrach gilt eine Garderobenpflicht. Hierfür steht Ihnen im UG eine kostenfreie Abgabemöglichkeit zur Verfügung.
An den Open-Air-Spielorten steht keine Möglichkeit zur Abgabe von Taschen und Garderobe zur Verfügung.
Beginnt die Veranstaltung pünktlich?
Unsere Konzerte beginnen in aller Regel sehr pünktlich. Zu seltenen Ausnahmen kann es kommen, wenn die Künstler*innen beispielsweise eine verspätete Anreise hatten, z. B. wegen Flugverspätung, oder wenn es technische Schwierigkeiten gab.
Nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass.
Findet das Konzert bei jedem Wetter statt?
Ja. Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei Regen statt. Aktuelle Informationen finden Sie zeitnah auf www.stimmen.com.
Bitte achten Sie bei Open-Air-Konzerten auf regen- und wetterfeste Kleidung (Achtung: Die Mitnahme von Regenschirmen ist nicht gestattet); die Open-Air-Konzerte sind nicht überdacht.
Darf ich einen Fotoapparat mit in die Veranstaltung nehmen?
Nein. Viele unserer Künstlerinnen und Künstler haben den ausdrücklichen Wunsch, dass keine Film-, Ton- und Videoaufnahmen gemacht werden sollen. Außerdem wird das Fotografieren von vielen Besucherinnen und Besuchern als störend empfunden. Wir respektieren dies selbstverständlich und bitten um Ihr Verständnis.
Bei den STIMMEN-Konzerten ist die Mitnahme von professionellen Spiegelreflexkameras und sonstigen Kameras mit austauschbaren Linsen sowie die Nutzung von Selfie-Sticks für Handy-Kameras nicht gestattet.
Warum brauche ich eventuell einen Gehörschutz?
Wir gehen sensibel mit Technik und Verstärkung um. Wir achten bei all unseren Veranstaltungen auf angenehme Lautstärke und die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutz-Richtlinien. Gelegentliche Spitzen können dennoch vorkommen. Daher sollten Sie beachten, dass bei verstärkten Konzerten und zahlreichen Besuchern Ihr Gehör zum Beispiel durch den Jubel begeisterter Fans geschädigt werden kann.
Damit Sie Ihr Gehör im Bedarfsfall schützen können, halten wir an den Einlässen und an den Bewirtungsständen Ohrschutz gratis für Sie bereit.
Wie komme ich an ein Ticket?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Ticket zu erwerben:
- Besuchen Sie uns online unter www.stimmen.com und suchen Sie sich Ihre Veranstaltung aus.
- Lassen Sie sich Ihr Ticket nach Hause schicken (€ 4,00).
- Drucken Sie Ihr Ticket bequem zuhause aus, das sogenannte print@home (€ 1,00 pro Bestellung).
Natürlich können Sie Ihr Ticket auch gerne vor Ort an unserer Vorverkaufsstelle im Kartenhaus im Burghof Lörrach erwerben.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Tickets an der Abendkasse zu erwerben (Zuschlag wird erhoben). Hier gibt es allerdings keine Garantie darauf, dass noch genügend Tickets verfügbar sind.
Hinweis zum Ticketwerb über den Zweitmarkt (Viagogo, Global Tickets u. a.)
Die Weitergabe erworbener Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Insbesondere bei Anbietern auf sog. Zweit-Ticketmärkten kann es sich um vom Veranstalter nicht autorisierte Ticket-Händler handeln. Tickets, die dort erworben werden, können zur Verweigerung des Besuchsrechts der Veranstaltung führen.
Gibt es einen Abendkassen-Zuschlag?
An der Abendkasse wird ein Zuschlag von € 2 erhoben.
Welche Ermäßigungen gibt es?
- In diesem Jahr gibt es bei STIMMEN keine Festivalpässe. Sie erhalten jedoch beim Kauf von mind. 4 Konzertkarten je Spielort Marktplatz Lörrach und/oder Rosenfelspark Lörrach eine Ermäßigung von 10% pro Ticket.
- Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer*innen (Merkzeichen B) erhalten eine Freikarte.
- Kinder von 6-12 Jahren erhalten 50 % Ermäßigung für alle Konzerte im Rosenfelspark Lörrach und im Werkraum Schöpflin in Lörrach-Brombach.
Was gibt es für Zahlungsmöglichkeiten?
Vor Ort im Kartenhaus : Barzahlung, Maestro/EC-Karte mit PIN, Kreditkarte (Visa, Mastercard ).
Im Internet: PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard ).
Ich habe einen Gutschein. Kann ich diesen auch online einlösen?
Gutscheine, die in unserem System ab 01.01.2012 erworben wurden, können Sie gerne auch online einlösen. Hierzu müssen Sie bei der Buchung lediglich den auf dem Gutschein aufgedruckten Code eingeben. Ältere, handschriftlich ausgestellte Gutscheine sind ausschließlich im Kartenhaus einlösbar.
Hinweis: Seit 2019 gilt auch für STIMMEN-/Burghof-Veranstaltungen die allgemeine Regelung, dass Gutscheine ab Kaufdatum 3 Jahre gültig sind. Aus Corona-Kulanz werden in diesem Jahr Gutscheine aus den Jahr 2019, die eigentlich abgelaufen sind, noch akzeptiert. Ab kommenden Jahr sind sie jedoch ungültig.
Bitte beachten: Online oder an den Außenspielorten des STIMMEN-Festivals ist das aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Die Veranstaltung wurde abgesagt. Was nun?
Falls eine Veranstaltung nicht stattfinden kann und abgesagt wurde, dann wenden Sie sich gerne an unser Kartenhaus bzw. an die Vorverkaufsstelle bei welcher Sie ihr Ticket erworben haben. Dort bekommen Sie den Preis Ihres Tickets erstattet.
Was passiert, wenn ich mein Ticket verliere?
Bei dem Verlust eines Tickets gibt es keinen Ersatz.
Kann ich meine Tickets zurückgeben oder umtauschen?
Tickets sind generell von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen, außer bei Absage oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung.
Was sollte ich außerdem noch wissen?
- Tickets verlieren bei Verlassen des Konzertgeländes ihre Gültigkeit.